E-Mail: berkemeier@wildanger.eu
vCard: download
Stefan Berkemeier berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in allen streitigen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Durchsetzung von und Verteidigung gegen technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster). Dies umfasst insbesondere Patentverletzungsverfahren mit parallelen Rechtsbestandsverfahren.
Herr Berkemeier hat eine Vielzahl von Patentverletzungsverfahren in verschiedenen technischen Bereichen betreut (z.B. Maschinenbau, Computertechnik, Telekommunikation, pharmazeutische Herstellung, Automotive). Dazu gehört eine Reihe von grenzüberschreitenden Verletzungsverfahren, betreffend standardessentielle Patente („SEPs“) und den sog. „FRAND-Einwand“, die Schnittstelle zwischen Patent- und Kartellrecht.
Curriculum Vitae
Stefan Berkemeier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Rahmen seines Studiums erwarb er die Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er u.a. am Landgericht Münster und in einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien. Anfang 2018 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Wildanger Kehrwald Graf von Schwerin & Partner auf.
Exemplarische Mandate
Mitgliedschaften
Stefan Berkemeier ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), sowie des Düsseldorfer Anwaltvereins.
Sprachen
Deutsch, Englisch
E-Mail: berkemeier@wildanger.eu
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Stefan Berkemeier berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in allen streitigen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Durchsetzung von und Verteidigung gegen technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster). Dies umfasst insbesondere Patentverletzungsverfahren mit parallelen Rechtsbestandsverfahren.
Herr Berkemeier hat eine Vielzahl von Patentverletzungsverfahren in verschiedenen technischen Bereichen betreut (z.B. Maschinenbau, Computertechnik, Telekommunikation, pharmazeutische Herstellung, Automotive). Dazu gehört eine Reihe von grenzüberschreitenden Verletzungsverfahren, betreffend standardessentielle Patente („SEPs“) und den sog. „FRAND-Einwand“, die Schnittstelle zwischen Patent- und Kartellrecht.
Curriculum Vitae
Stefan Berkemeier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Rahmen seines Studiums erwarb er die Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er u.a. am Landgericht Münster und in einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien. Anfang 2018 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Wildanger Kehrwald Graf von Schwerin & Partner auf.
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Stefan Berkemeier ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), sowie des Düsseldorfer Anwaltvereins.
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Deutsch, Englisch